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Musik News
Bushido zwingt Rentner und Familie in die Knie
veröffentlicht
Mittwoch, 16. Juli 2008, 00:00 Uhr
Dieser Mann hat kein Problem damit sich Feinde zu machen. Erst legt er sich mit seinem ehemaligen Raplabel Aggroberlin an, dann bringt er schwulen Verbände, den Jugendschutz und Pädagogen gegen sich auf.
Jetzt verklagt er systematisch jeden, der es wagt seine Musik in illegalen Tauschbörsen anzubieten.
Nun traf es auch eine Familie und einen Rentner. Obwohl die Familie betonte weder die Musik des Rappers zu hören, noch zur fraglichen Zeit am PC gewesen zu sein, verlor sie vor dem Düsseldorfer Landgericht. Genauso erging es einem Rentner, der beteuerte er wisse nicht „wer oder was Bushido" überhaupt sei.
Auf die unterlegenen Parteien kommen nun erhebliche Schadensersatzforderungen zu. Ermittler hatten die IP - Adressen des Familienrechners und die des Rentners gesichert.
Die Richter argumentierten, dass, selbst wenn das lokales Funknetz (WLAN) nicht gesichert gewesen sei, und ein Missbrauch stattgefunden habe, die Parteien dafür haften müssen. Diese haben, so die Meinung des Gerichts, ihre Sorgfaltspflicht verletzt, da sie einen Passwortschutz hätten einrichten müssen. Somit werden sie als „Störer" kategorisiert und für alle Folgeschäden haftbar gemacht.
Jetzt verklagt er systematisch jeden, der es wagt seine Musik in illegalen Tauschbörsen anzubieten.
Nun traf es auch eine Familie und einen Rentner. Obwohl die Familie betonte weder die Musik des Rappers zu hören, noch zur fraglichen Zeit am PC gewesen zu sein, verlor sie vor dem Düsseldorfer Landgericht. Genauso erging es einem Rentner, der beteuerte er wisse nicht „wer oder was Bushido" überhaupt sei.
Auf die unterlegenen Parteien kommen nun erhebliche Schadensersatzforderungen zu. Ermittler hatten die IP - Adressen des Familienrechners und die des Rentners gesichert.
Die Richter argumentierten, dass, selbst wenn das lokales Funknetz (WLAN) nicht gesichert gewesen sei, und ein Missbrauch stattgefunden habe, die Parteien dafür haften müssen. Diese haben, so die Meinung des Gerichts, ihre Sorgfaltspflicht verletzt, da sie einen Passwortschutz hätten einrichten müssen. Somit werden sie als „Störer" kategorisiert und für alle Folgeschäden haftbar gemacht.





