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Busta Rhymes entgeht nur knapp dem Gefängnis
veröffentlicht
Donnerstag, 24. Januar 2008, 00:00 Uhr
Nur ganz knapp ist Busta Rhymes heute der Gefängniseinweisung entgangen.
Dem Rapper wurde das Fahren ohne Führerschein, Körperverletzung und Autofahren unter Alkoholeinfluss zur Last gelegt. Bei allen Delikten sah der Richter die Schuld des Rappers als zweifelsfrei erwiesen an. Die Opfer seiner Gewaltausbrüche, ein Fan und sein ehemaliger Fahrer, erhalten jeweils ein Schmerzensgeld. Weiterhin muss Busta Rhymes ein Bußgeld an die Verkehrsbehörden zahlen und erhielt eine Strafe von 3 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Jetzt sollte er sich nur bis 2011 zusammenreißen, damit er die Freiheitsstrafe nicht antreten muss.
Dem Rapper wurde das Fahren ohne Führerschein, Körperverletzung und Autofahren unter Alkoholeinfluss zur Last gelegt. Bei allen Delikten sah der Richter die Schuld des Rappers als zweifelsfrei erwiesen an. Die Opfer seiner Gewaltausbrüche, ein Fan und sein ehemaliger Fahrer, erhalten jeweils ein Schmerzensgeld. Weiterhin muss Busta Rhymes ein Bußgeld an die Verkehrsbehörden zahlen und erhielt eine Strafe von 3 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Jetzt sollte er sich nur bis 2011 zusammenreißen, damit er die Freiheitsstrafe nicht antreten muss.





