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Lady Bitch Ray - Showdown im Gerichtssaal
Heute hat das Landgericht Bremen über den Fall: Lady Bitch Ray vs. Radio Bremen zugunsten des Senders entschieden.
Die Rapperin hatte ihren Job verloren, als sie einen Rapsong mit expliziten Inhalten im Internet veröffentlicht hat. In dem Song rappt sie über eine fiktive Sexorgie mit Berliner Macho - Rappern.
Für Lady Bitch Ray ist dieses Musikstück ein Ausdruck ihrer künstlerischen Freiheit. Ihr ehemaliger Arbeitgeber sah das anders und erteilte der freiberuflichen Journalistin seit Mai 2006 keine Aufträge mehr. Ein Umstand mit dem sich die Doktorandin nicht abfinden möchte. Ihrer Meinung nach hat sie durch die jahrelange Tätigkeit einen arbeitnehmerähnlichen Status erlangt, für den tarifvertragliche Rahmenbedingungen geltend gemacht werden können.
In erster Instanz wurde die Klage vom Arbeitsgericht Bremen - Bremerhaven abgelehnt, wogegen Lady Bitch Ray Berufung einlegte.
Nun hat sie auch in der zweiten Instanz verloren. Da half auch ihr „Fotzenbonus“ nichts, den sie bei männlichen Richtern zu haben glaubte. Laut der Urteilsverkündung hat sich Radio-Bremen-Personalchef Christoph Blöcher vorschriftsmäßig Verhalten. Seine Entscheidung freie Mitarbeiter ohne die Nennung von Gründen vor die Tür zu setzen sei rechtens gewesen. Eine Entschädigungszahlung wurde daher abgelehnt.





