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Lady Gaga: Hacker zu 18 Monaten Haft verurteilt

veröffentlicht Freitag, 17. Juni 2011, 00:51 Uhr
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Zwei Hacker aus Duisburg und Wesel sind am Donnerstag von einem Jugendschöffengericht zu Haftstrafen von je 18 Monaten verurteilt worden. Die Männer hatten sich in die Rechner von Lady Gaga, Justin Timberlake, Kesha und anderen Stars gehackt und dort noch unveröffentlichte Songs und in einem Fall auch pikante Fotos gestohlen.

(AK) – Mit Trojanerprogrammen waren die beiden jungen Männer seit 2009 in die Rechner der Popstars eingebrochen, sie verkauften das geklaute und noch nicht veröffentlichte Material zum Teil als Raubkopien. „Der Musikindustrie ist auf diese Weise ein enormer wirtschaftlicher Schaden entstanden“, erklärte der Anwalt des Nebenklägers, der die Interessen der Branche vertritt. Neben Lady Gaga, Kesha und Leona Lewis waren auch Mariah Carey und andere Künstler betroffen.

Insgesamt haben sich die beiden Angeklagten in 270 Fällen des Ausspähens von Daten und Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz schuldig gemacht, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die beiden Hacker zeigten sich geständig: Mit dem Weiterverkauf der Tonträger verdienten sie nach eigenen Angaben etwa 15.000 Euro. Der 23-jährige Mann aus Wesel finanzierte mit dem Geld seinen Drogenkonsum. Sein 18-jähriger  Kollege aus Duisburg ist nach Angaben des Gerichts ein Wiederholungstäter.

Er hat laut Anklage neben dem illegalen Verkauf der geraubten Songs auch die Sängerin Kesha erpresst: Der Hacker fand Nacktfotos auf ihrem Rechner und verlangte von ihr eine bestimmte Geldsumme, damit er die pikanten Fotos nicht veröffentlicht. Außerdem soll er Kesha dazu erpresst haben, ihm einen sogenannten „drop“ (eine persönliche Widmung) aufzunehmen, mit dem er sein Renommee in der Hackerszene steigern wollte. Wegen dieser Erpressung ist er auch wegen Nötigung verurteilt worden.

Das Duisburger Jugendschöffengericht verurteilte den 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung, sein 23-jähriger Kollege erhielt 18 Monate auf Bewährung. Die Richter werteten das Geständnis und die extreme Internetabhängigkeit (sie sind bis zu 16 Stunden täglich online) der Täter als strafmildernd. Der 18-jährige Hacker muss seine Strafe daher nicht direkt antreten. Er bekommt eine Frist von sechs Monaten, in der er seine Computersucht in einer Therapie behandeln lassen muss. Erfüllt er die Auflagen, so wird seine 18-monatige Strafe zur Bewährung ausgesetzt.


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