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Nadja Benaissa: Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung

veröffentlicht Montag, 30. August 2010, 00:00 Uhr
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Im Prozess gegen die No Angels Sängerin Nadja Benaissa sprach das Amtsgericht Darmstadt am Donnerstag (26.08.10) ein Urteil. Nach fünf Verhandlungstagen verkündete der Richter Dennis Wacker, dass die Sängerin wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wird. Zusätzlich muss Nadja Benaissa 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich in eine Therapie begeben. In dem Verfahren ging es um ungeschützten Sex: Benaissa hatte drei ihrer Sexualpartner nicht über ihre HIV-Infektion informiert, einer von ihnen soll mit dem Aids-Virus angesteckt worden sein. 

Der Richter bewertete es als „ganz erheblich strafmildernd“, dass die Sängerin zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt hatte. Sie habe damit gezeigt, „dass sie um ihr Fehlverhalten weiß und Verantwortung übernehmen will“. Im Laufe der Verhandlung bestätigte ein Gutachter, dass Benaissa „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ einen Mann mit HIV angesteckt hat. Beide hätten einen sehr seltenen Virus-Typ, der erstmals in Westafrika nachgewiesen worden sei.

In ihrem Geständnis erklärte die No-Angels Sängerin: „Es tut mir von Herzen leid. Ich wollte das nicht. Ich hatte die Kontrolle verloren“.

In den Medien gibt es Kritik an dem Verfahren gegen die Künstlerin: Angefangen mit der spektakulären Verhaftung von Nadja Benaissa in einem Frankfurter Nachtclub am Ostersamstag 2009 und Mitteilungen der Justiz über die Zahl ihrer Intimpartner. Anschließend folgte eine Ausbreitung ihres Sexuallebens in der Boulevardpresse. Kritiker sehen die Grenzen staatsanwaltlicher Mitteilungspflicht hier deutlich überschritten. Benaissas Verteidiger Oliver Wallasch bemängelte die zehn Tage lange U-Haft seiner Mandantin.

Aids-Hilfe sieht das Urteil kritisch
Die Deutsche Aids-Hilfe (DAH) hält das Urteil gegen Nadja Benaissa für zu streng, es schade zudem der Vorbeugung gegen HIV. „Ich halte dieses Urteil für falsch. Es wird der HIV-Prävention dramatischen Schaden zufügen. Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen“, erklärte DAH-Vorstandsmitglied Carsten Schatz.

Die Verantwortung beider Partner ist gefordert
Die Aids-Hilfe kritisiert, dass Schutz und Verhütung vor allem HIV-Positiven und Frauen zu einseitig zugeschrieben wird. Auf diese Weise werde die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft gesetzt.


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