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Sidos Maske bleibt auf dem Index

veröffentlicht Donnerstag, 09. März 2006, 00:00 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Köln hat nun gesprochen: Sidos Titel "Schönes Wochenende" stellt Drogen als etwas Alltägliches und Normales dar. Das Album "Maske" von dem Berliner Rapper Sido, darf auch künftig nicht an Jugendliche verkauft werden. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte somit eine entsprechende Entscheidung der Bundesprüfstelle Bonn für jugendgefährdende Medien. Gegen die Indizierung der CD hatte das Label Sidos, Aggro Berlin, im November geklagt. Die Argumentation von Sido, der Track "Endlich Wochenende" sei ein Anti-Drogen-Song und ironisch zu verstehen, wollten die Richter nicht teilen. Sie bekräftigten in ihrem Urteil die Beurteilung der Bonner Bundesprüfstelle, die im September 2005 bemängelt hatte, der Song "Endlich Wochenende" verherrliche und verharmlose den Drogenkonsum. Die Begründung der Richter lautete dem Deutschen Depeschendienst gemäß, der Titel stelle Drogen als etwas "Alltägliches und Normales" dar. Außerdem "ignoriere er das Suchtrisiko und die Folgen". Hierdurch könnten Kinder und Jugendliche gefährdet werden. Bei der rechtlichen Einschätzung muss deshalb das Grundrecht der Kunstfreiheit hinter dem Jugendschutz nachstehen. Aggro Berlin Sido können aber gegen das Urteil noch Berufung einlegen.
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