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Die Kelly Family wird verspottet
Das Titanic - Magazin sorgt wieder für eine deutliche Kontroverse: Die Kelly Family wird verspottet, indem diese mit dem Inzestfall in Österreich in Verbindung gebracht wird.
Wie weit darf Satire gehen? Mit dieser Frage setzten sich schon mehrfach die Gerichte auseinander. Grundsätzlich ist Satire in der BRD durch die Paragraphen der Meinungsfreiheit (Art. 5. Abs. 1 Grundgesetz) und die der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz) geschützt. Wichtig für das Recht auf künstlerische Freiheit ist, dass Karikaturen und Fotomontagen deutlich als solche zu erkennen sind. Dennoch bleibt eine gewisse Grauzone. So können verspottete Personen und Firmen auf den Schutz ihrer Persönlichkeits- bzw. Markenrechte plädieren. Unter Umständen können sie dadurch Schadensersatz und/oder Unterlassung der Verbreitung einfordern.
Eine Erfahrung die das Satiremagazin Titanic schon öfters machen musste. Seit der Gründung des Magazins in den 70er Jahren wurden mehr als 40 Gerichtsverfahren gegen die Redaktion angestrengt. In nicht seltenen Fällen mussten die Verantwortlichen beträchtliche Summen zahlen, die beinahe zu einer Unternehmenspleite geführt hätten. Dieser Umstand macht den Chefredakteur Thomas Gsella aber keineswegs nachdenklich. Im Gegenteil: "Ich kann aber nur jeder Firma oder Person raten zu klagen, dann kommen wir beide in die Presse und haben tolle Werbung", ist er überzeugt.